Energiekosten senken - schon mit geringsten Investitionen

Fast immer, wenn Energie eingesetzt wird, kann man dies noch effizienter tun - und damit Energiekosten senken sowie nachhaltig Kosten reduzieren. Viele Unternehmen und Immobilieneigentümer vernachlässigen das Thema Energie allerdings noch, weil hohe Investitionskosten befürchtet werden. Zu Unrecht. Wir unterstützen Sie vom ersten Moment an Kosten zu senken – und zwar bereits ganz ohne Investitionen.

Energieeinsparungen von 10-15% sind in der Regel realisierbar. Hinzu kommt noch, dass es gerade für Gewerbebetriebe und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) attraktive Förderungen gibt, z.B. das Programm „Energieberatung Mittelstand“. Dieser Sonderfond bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit der Förderung einer Energieeffizienzberatung (KMU) sowie der weitergehenden Finanzierung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Ziel der Beratung ist es, Unternehmen die möglichen Energieeinsparpoteniale aufzuzeigen.

Die „Energieberatung Mittelstand“ steht Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen mit jährlichen Energiekosten von mehr

als 10.000 EUR zur Verfügung.


Die Beratung wird in zwei Stufen gefördert:


Initialberatung

Im Rahmen der Initialberatung werden energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Basis einer Betriebsbesichtigung festgestellt und an Hand vorhandener energietechnischer Daten untersucht und dokumentiert. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem standardisierten Abschlussbericht dokumentiert:

  • Ortstermin zur Datenaufnahme und Erfassung der IST-Situation
  • Dokumentation der Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und -verbrauch
  • Beschreibung bestehender energetischer MängelVorschläge für  Energieeffizienzmaßnahmen
  • Hinweise auf weitere Fördermöglichkeiten

Eine Initialberatung wird mit einer Förderquote von 80% bezuschusst. Der Förderhöchst-betrag liegt bei 1.280,- €. Eine Initialberatung kann nur beantragt werden, wenn noch keine Detailberatung beantragtwurde.


Detailberatung

Im Rahmen der Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchgeführt. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren. Im schriftlichen Abschlussbericht sind Aussagen zu folgenden Beratungsergebnissen enthalten:

  • Ortstermin zur vertiefenden Datenaufnahme
  • Analyse über Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
  • Bewertung des Ist-Zustandes unter Hinzuziehung der Energiebedarfsberechnungen gemäß aktuellem Stand der Technik
  • Feststellung von Schwachstellen
  • Prioritäten zur effizientenmEnergieanwendung
  • Konkrete Nennung von Einsparpotenzialen
  • Vorschlag von Energieeinsparmaßnahmen
  • Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien
  • Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen investiven Maßnahmen
  • Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
  • Hinweise auf weitere Fördermöglichkeiten


Die Detailberatung wird mit einer Förderquote von 60% bezuschusst. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 4.800,- €.


Fördervoraussetzung

Antragsberechtigt sind Freiberufler und privatwirtschaftliche in- oder ausländische Unternehmen, wenn Ihre jährlichen Energiekosten am zu untersuchenden Standort mehr als 5.000 Euro betragen. Wichtig ist außerdem, dass Sie die EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen und die Beratung für einen Standort in Deutschland in Anspruch nehmen.

Nicht gefördert werden:
Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts sowie Stiftungen und Vereine, soweit sie nicht wirtschaftlich tätig sind.

Außerdem können Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben nicht gefördert werden.


Nicht förderfähig sind Beratungen

  • im Zusammenhang mit Neubau oder Neuvermietung oder Neuverpachtung einer Gewerbeimmobilie
  • für Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden
  • die sich auf die Untersuchung des Fahrzeugbestandes beziehen
  • für die Errichtung und Modernisierung von Stromerzeugungsanlagen und Energieversorgungsnetzen
  • die gutachterliche Stellungnahmen ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch beinhalten
  • in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden
  • mit Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
  • die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.